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Stadionordnung Fichte Sportplatz

Eigentümer der Sportanlage:  Gemeinde Brieselang

Das Hausrecht nimmt der SV Grün-Weiss Brieselang e.V. aufgrund eines Nutzungsvertrages mit der Gemeinde wahr. Im Sinne des Nutzungsvertrages nimmt die durch den SV Grün-Weiss Brieselang e.V.  beauftragte Sicherheitsfirma das Hausrecht wahr.

 

1.Geltungsbereich

Diese Stadionordnung gilt für die umfriedete Stätten und Anlagen des Fichte Sportplatzes. Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.

 

2.Grundsätze

Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. mit der Nutzung der Anlage als Zuschauer oder Aktive die Stadionordnung als verbindlich an. Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.

 

3. Eingangskontrolle

Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes gegebenenfalls unter in Nutzung von technischen Mitteln durchsuchen zu lassen., ob er auf Grund von Alkohol -oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ebenso ist das Mitführen von zerbrechlichen Flaschen und alkoholischen Getränken nicht statthaft. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt. Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.

 

4.Verhalten auf der Platzanlage

Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Den Anna Anordnung aller bevollmächtigten Einsatzkräfte ist, Folge zu leisten. 

 

5. Verbote

 Innerhalb der Platzanlage/des Stadions ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen etc. verboten. 

  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes sowie rechts und links radikales Propagandamaterial,

  • politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter,

  • Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Auftritt geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen,

  • Alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, zersplitterndem Material,

  • Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik,

  • Fahnen und Transparentstangen, die länger als ein Meter 50 sind und oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist.    Seite 1/2

 

Des Weiteren ist es untersagt

  • das Spielfeld zu betreten, 

  • in Umkleide, Sanitär und Gaststättenräumen zu rauchen,

  • Ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, 

  • Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,

  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinige,

  • während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen,

  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfläche, Absperrung, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen,

  • Tiere aller Art mitzuführen, Laserpointer zu benutzen,

  • mit Gegenständen aller Art zu werfen,

  • bauliche Einrichtung, Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,

  • Banner ohne Erlaubnis anzubringen

  • das Befahren der Anlagen mit Kfz, Krädern und Fahrrädern. (Ausgenommen. Rettungs- und Sanitäts- Einsatzfahrzeuge und Rollstühle)

 

6. Haftung.

Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden. wird nicht gehaftet. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer beziehungsweise dem SV Grün Weiss Brieselang e.V. zu melden. Für fahrlässige und vorsätzliche Störung haftet der Verursacher.

 

7. Zuwiderhandlungen

Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach der vorgenannten Festlegung verweigert wird, verlieren ein eventuell bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden. Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadion Verbot verhängt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintritts Geld besteht nicht.

Die Rechte des Hausrechtes bleiben unberührt.

 

Der geschäftsführende Vorstand im August 2022

 

gez. Patrick Schlüter                 gez. Heiko jung                          gez. Sandra Wiegand

1.Vorsitzender                        2.Vorsitzender                                   1. Kassenwart            

 

SV Grün-Weiss Brieselang e.V.

Karl-Marx-Str. 146

14656 Brieselang

Verein@sv-gruen-weiss-brieselang.de    

Stadionordnung_GWB
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